Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Die Beantragung von Härtefallhilfen erfolgt über ein Online-Portal:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Information zur Förderung von Heizkosten für nichtleistungsgebundene Energieträger:
Information zur Förderung von Heizkosten (PDF, 308 kB)
Informationen für die Antragstellenden:
Informationen für die Antragstellenden (PDF, 548 kB)
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.