Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Gegebenenfalls werden im Vorfeld mit der Veranstalterin / dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Gebiet die Versammlung stattfinden soll.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalte, wie
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.