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Landschaftspflege
[Nr.99090009027000 ]

Leistungsbeschreibung

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Schleswig-Holstein bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten über entsprechend ausgestaltete Programme gefördert. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Das Land fördert die Landschaftspflege. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).

Rechtsgrundlage

  • §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 30, 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • § 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu NATURA 2000 finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständig

Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Bauamt
Grünplanung
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2612
Fax: 0451 2000-2020
carolin.welchert@bad-schwartau.de
Raum: 313
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.