Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Kindern
Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.
Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.