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Der Kinderreisepass

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten.

Was benötigen Sie:

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme), auch von Säuglingen und Kleinkindern
  • Geburts- / Abstammungsurkunde
  • Die Unterschrift der sorgeberechtigten Elternteile auf dem Antrag für den Kinderreisepass
    (Sorgerechtsbeschluss bei alleiniger Sorge)
  • Die Gebühr beträgt 13,00

Wichtig:

  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag
  • Der Kinderausweis wurde durch die Einführung des Kinderreisepasses ersetzt!
  • Soweit es möglich ist, wird auch die Unterschrift Ihres Kindes benötigt!

Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere

Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.

Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.