Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
Susanne von Zydowitz
Öffentlichkeitsarbeit und Stadtkommunikation
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